07.11.2023

Das Oberverwaltungsgericht wird in den Verfahren der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), am 27.02.2024 und ggf. am 28.02.2024, beginnend jeweils um 9.00 Uhr, in der Halle des Oberverwaltungsgerichts mündlich verhandeln. Soweit nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung möglich, wird der Senat am Ende der letzten Sitzung eine Entscheidung verkünden.

In den drei Berufungsverfahren geht es um die Einstufung der AfD als Verdachtsfall nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz (Aktenzeichen 5 A 1218/22), die Einstufung des sogenannten „Flügels“ als Verdachtsfall und als „gesichert extremistische Bestrebung“ (5 A 1216/22) sowie um die Einstufung der Jungen Alternative für Deutschland (Junge Alternative) als Verdachtsfall (5 A 1217/22). Beim Verwaltungsgericht Köln hatten die Klagen im März 2022 überwiegend keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht verhandelt über die Berufungen der AfD und der Jungen Alternative.

Weitere Informationen zum Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter wird das Oberverwaltungsgericht voraussichtlich Ende Januar 2024 veröffentlichen. Platzreservierungen für interessierte Bürgerinnen und Bürger wird es voraussichtlich nicht geben.

Aktenzeichen: 5 A 1216/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 207/20), 5 A 1217/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 208/20), 5 A 1218/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 326/21)

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