Das Oberverwaltungsgericht lädt ein zum Pressegespräch am Donnerstag,

2. März 2023, 11.00 Uhr.

Die Veranstaltung wird hybrid, das heißt sowohl in Präsenz im Konferenzraum als auch als Videokonferenz, stattfinden.

Vizepräsident Sebastian Beimesche wird über die Geschäftslage informieren und einige der in diesem Jahr zur Entscheidung anstehenden Verfahren ansprechen. In einem thematischen Schwerpunkt soll es um Windkraftverfahren und die Herausforderungen gehen, die mit immissionsschutzrechtlichen Großverfahren verbunden sind (am Beispiel des Rechtsstreits um das Trianel-Steinkohlekraftwerk). Hierzu werden am Pressegespräch teilnehmen: Dr. Hans-Joachim Hüwelmeier, Vorsitzender des im Juli 2022 eingerichteten Windkraftsenats (22. Senat, vgl. dazu die Pressemitteilung vom 18. Juli 2022), Dr. Annette Kleinschnittger, Vorsitzende des für Immissionsschutzrecht zuständigen 8. Senats, Maren Sarnighausen, Richterin im 8. Senat und Berichterstatterin im Trianel-Verfahren (vgl. dazu die Pressemitteilung vom 20. Januar 2023).

Wir freuen uns, wenn Sie uns vorab Themenwünsche mitteilen. Es genügen Schlagwörter, aber natürlich können auch gerne konkrete Fragen formuliert werden, auf die dann im Pressegespräch eingegangen wird. Selbstverständlich bleibt die Möglichkeit bestehen, spontan Fragen zu stellen.

Interessierte Medienvertreter werden gebeten, sich bis zum 28. Februar 2023 bei der Pressestelle des Oberverwaltungsgerichts anzumelden (pressestelle@ovg.nrw.de). Teilen Sie uns bitte in Ihrer Anmeldung mit, ob Sie virtuell oder persönlich vor Ort am Jahrespressegespräch teilnehmen möchten. Die Einwahldaten für die Teilnahme an der Videokonferenz erhalten Sie dann am 1. März 2023.