Das Oberverwaltungsgericht wird im Verfahren um den Nachtflugverkehr am Flughafen Dortmund am Dienstag, 16. November 2021, 10:00 Uhr, und Mittwoch, 17. November 2021, 10:00 Uhr, in öffentlicher Sitzung mündlich verhandeln. Zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes während der Corona-Pandemie wird die Verhandlung in der Halle Münsterland (Große Halle, Eingang Süd, Albersloher Weg 32, 48155 Münster) stattfinden.
Kläger sind die Stadt Unna sowie fünf Privatpersonen, die Eigentümer bzw. Wohnrechtsinhaber von zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken in der Umgebung des Flughafens sind. Die Stadt Unna betreibt in dem durch Fluglärm betroffenen Umfeld des Flughafens mehrere kommunale Einrichtungen und ist zudem Eigentümerin von zwei dortigen, zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken. Die Kläger wenden sich gegen die Genehmigung der Bezirksregierung Münster für den Flughafen Dortmund vom 23. Mai 2014 in Gestalt der Änderungsgenehmigung vom 1. August 2018. Damit wird - nach bestimmten Maßgaben - eine Ausweitung der Betriebszeit des Flughafens auf die abendlichen Nachtrandstunden zugelassen. Neben formellen Einwänden machen die Kläger geltend, der Bedarf für die Ausweitung des Flugbetriebs in die Nachtzeit sei unzureichend festgestellt worden und ihre Lärmschutzbelange seien fehlerhaft berücksichtigt worden. Die Änderungsgenehmigung war erteilt worden, nachdem die Genehmigung vom 23. Mai 2014 in ihrer ursprünglichen Fassung vom Oberverwaltungsgericht mit Urteilen vom 3. Dezember 2015 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt worden war (vgl. Pressemitteilung vom 3. Dezember 2015).
Für interessierte Bürger, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, wird es keine Platzreservierung geben. Sitzplätze werden im Rahmen des verfügbaren Platzangebots nach dem Prioritätsprinzip vergeben.
Hinweise für Medienvertreter
Medienvertreter, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren. Sie werden gebeten, sich unter Vorlage einer Kopie Ihres Presseausweises oder einer Arbeitgeberbestätigung in der Zeit vom 5. November 2021, 12:00 Uhr, bis zum 12. November 2021, 12:00 Uhr, bei der Pressestelle des Oberverwaltungsgerichts per E-Mail (pressestelle@ovg.nrw.de) unter Angabe einer E-Mail-Adresse anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind. Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Nicht eingenommene Sitzplätze können an andere Medienvertreter vergeben werden. Für Fernseh- und Fotoaufnahmen bleibt eine Poolbildung vorbehalten.
Aktenzeichen: 20 D 71/18.AK, 20 D 72/18.AK, 20 D 73/18.AK