Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts wird im Berufungsverfahren wegen eines Todesfalls auf der „Gorch Fock“ am 14.9.2016 ab 10:15 Uhr im Sitzungssaal 1 in öffentlicher Sitzung mündlich verhandeln.
Kläger sind die Eltern der Anfang September 2008 verstorbenen Jenny Böken. Die Klage ist auf Zahlung einer Entschädigung nach § 63 a Soldatenversorgungsgesetz in Höhe von 20.000 Euro gerichtet. Diese einmalige Entschädigung setzt voraus, dass ein Soldat sich bei Ausübung einer Diensthandlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr ausgesetzt hat, infolge dieser Gefährdung einen Unfall erlitten hat und an den Folgen dieses Unfalls verstorben ist. Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Klage in erster Instanz abgewiesen, weil der von Jenny Böken ausgeübte Wachdienst zwar lebensgefährlich, aber nicht besonders lebensgefährlich gewesen sei (siehe Pressemitteilung VG Aachen vom 22.10.2014). In der Berufungsverhandlung, zu der der Senat vorsorglich einige Zeugen geladen hat, wird diese Einschätzung zu überprüfen sein.
Jenny Böken wurde nach ihrem Abitur im Sommer 2008 als Anwärterin für die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes als Soldatin auf Zeit bei der Bundeswehr eingestellt. Sie wollte Medizin studieren. Zur Ausbildung gehörte ein mehrwöchiger Aufenthalt auf der „Gorch Fock“, dem Segelschulschiff der Bundeswehr. In der Nacht vom 3. auf den 4. September 2008 nahm Jenny Böken den Wachdienst vorn auf dem Oberdeck des Schiffes, der sog. Back, wahr. Kurz vor Mitternacht stürzte sie aus bisher ungeklärten Umständen über Bord, eingeleitete Rettungsaktionen verliefen erfolglos.
Die Kläger halten den Wachdienst ihrer Tochter u.a. in Anbetracht der damaligen Witterungsbedingungen für besonders lebensgefährlich, zumal ihre Tochter weder individuell gegen das Überbordfallen gesichert gewesen sei noch eine Schwimmweste getragen habe und die Reling auf der Back teilweise zu niedrig gewesen sei. Außerdem hätte sie aus Krankheitsgründen überhaupt keinen Dienst an Bord der „Gorch Fock“ verrichten dürfen. Die Beklagte hält dem entgegen, dass es nach ihren damaligen Vorgaben bei den zum Vorfallszeitpunkt herrschenden Witterungsbedingungen nicht erforderlich gewesen sei, Schwimmwesten oder andere Sicherungsmittel zu tragen. Das Schiff habe bei geringen Eigenbewegungen relativ ruhig im Wasser gelegen. Jenny Böken sei auch borddienstverwendungsfähig gewesen.
Für interessierte Bürger, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, wird es keine Platzreservierung geben. Das verfügbare Platzangebot wird nach der Reihenfolge des Kommens vergeben.
Hinweise für Medienvertreter
Für Medienvertreter stehen reservierte Sitzplätze zur Verfügung. Medienvertreter, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen möchten, müssen sich akkreditieren. Sie werden gebeten, sich bis zum 12. September 2016, 12:00 Uhr, per E-Mail (pressestelle@ovg.nrw.de) oder schriftlich (Fax-Nr. 0251/505-429) unter Angabe einer E-Mail-Adresse anzumelden und mitzuteilen, ob Fernseh-, Foto- oder Rundfunkaufnahmen geplant sind und wie viele Personen einen Sitzplatz benötigen. Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Für Fernseh- und Fotoaufnahmen bleibt eine Poolbildung vorbehalten. Bei der Anreise ist zu berücksichtigen, dass es durch die Sicherheitsüberprüfung im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes zu Zeitverzögerungen kommen wird.
Als Ansprechpartner von Seiten der Marine steht – am Sitzungstag vor Ort – Fregattenkapitän Achim Winkler vom Presse- und Informationszentrum der Marine zur Verfügung (ab 30.8.2016; Tel.-Nr.: 0431/71745-1410, E-Mail: achim2winkler@bundeswehr.org).
Aktenzeichen: 1 A 2359/14 (VG Aachen 1 K 2995/13)