Das Präsidium hat am 21. März 2019 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Mit Wirkung zum 1. April 2019
    1. scheidet Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Wöckel aufgrund seiner Abordnung an das Bundesverfassungsgericht aus dem 4. Senat aus.
    2. übernimmt Richterin am Oberverwaltungsgericht Schnieders den stellvertretenden Vorsitz im 4. Senat.
  2. Mit Wirksamwerden seiner Ernennung zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen scheidet Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dr. Gatawis aus dem 13. Senat und dem Fachsenat für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO aus.
  3. Mit Wirksamwerden der Ernennung von Richter am Oberverwaltungsgericht Sander zum Vorsitzenden Richter am Oberververwaltungsgericht
    1. tritt der Richter vom 5. Senat in den 13. Senat sowie - bis zum Ablauf der Amtsperiode am 31. Dezember - den Fachsenat für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO über und übernimmnt dort den Vorsitz,
    2. tritt Richterin am Oberverwaltungsgericht Hellmann in den 5. Senat über und übernimmt dort den stellvertretenden Vorsitz. Sie verbleibt mit einem Zehntel ihrer Arbeitskraft im 15. Senat; Stammsenat der Richterin ist der 5. Senat.
  4. Mit Wirkung zum 1. Mai 2019
    1. wird Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Stamm dem 15. Senat zugewiesen,
    2. endet die Zuweisung von Richterin am Oberverwaltungsgericht Hellmann zum 15. Senat; zur weiteren Mitwirkung als Berichterstatterin in dem Verfahren 15 A 1519/16 bleibt sie Mitglied im 15. Senat.