Das Präsidium hat am 26. Juli 2018 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Mit Wirkung vom 1. September 2018 wird Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Faßnacht dem 9b. Senat zugewiesen. Zugleich wird sie dem 9a. Senat (Flurbereinigungsgericht) als weitere stellvertretende Richterin zugewiesen. Die Vorsitzende des Flurbereinigungsgerichts wird zunächst durch Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Hausen und sodann durch Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Faßnacht vertreten, wenn der stellvertretende Vorsitzende verhindert ist.
  2. Mit Wirkung vom 1. Januar 2019 werden
    1. Richter am Verwaltungsgericht Dr. Bongard dem 1. Senat,
    2. Richterin am Verwaltungsgericht Houben (mit der Hälfte des regelmäßigen Dienstes beschäftigt) dem 4. Senat,
    3. Richter am Verwaltungsgericht Basteck dem 8. Senat,
    4. Richter am Verwaltungsgericht Hammer dem 11. Senat,
    5. Richter am Verwaltungsgericht Reinwarth (mit der Hälfte des regelmäßigen Dienstes beschäftigt) dem 12. Senat,
    6. Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Pottmeyer dem 13. Senat und
    7. Richter am Verwaltungsgericht Dr. Riedel dem 16. Senat

zugewiesen.