Auf dieser Seite werden ausgewählte Termine in Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht NRW mitgeteilt. Für nähere Informationen, insbesondere zu den räumlichen Kapazitäten, wenden Sie sich bitte an den Pressesprecher. Eine Absprache mit dem Pressesprecher ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie mit einer größeren Gruppe an der Verhandlung teilnehmen möchten.

Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist gemäß § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes grundsätzlich öffentlich (Ausnahmen sind landesrechtliche Disziplinarverfahren).