Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Dr. Diether Bischoff, ist am 7. Juli 2014 im Alter von 92 Jahren in Aachen verstorben.

Dr. Diether Bischoff, 1922 in Hamburg geboren, in Bielefeld und Duisburg aufgewachsen, studierte nach Kriegsende an den Universitäten Hamburg und Köln Rechts- und Sozialwissenschaften. Nach erster juristischer Staatsprüfung und Promotion zum Dr. jur. legte er 1953 die zweite juristische Staatsprüfung ab.

Seinen Berufsweg, der ihn 1969 ins höchste Richteramt Nordrhein-Westfalens führen sollte, begann Dr. Bischoff 1953 als Gerichtsassessor beim Landgericht Düsseldorf. Nach jahrelanger Tätigkeit in der nordrhein-westfälischen Ministerialverwaltung wurde er 1963 von der Landesregierung zum Mitglied des Landesrechnungshofs ernannt. Hier leitete er für drei Jahre die Prüfungsgebiete Justiz und Innere Verwaltung. Seit 1967 oblag ihm als Ministerialdirigent die administrative Leitung des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Bundesangelegenheiten. Er war außerdem stellvertretender Bevollmächtigter des Landes NRW beim Bund.

Im August 1969 übernahm Dr. Bischoff in Münster in einer Zeit des gesellschaftlichen Umbruchs die Ämter des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen. Bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im März 1987 prägte er über fast 18 Jahre die Tätigkeit dieser Gerichte, deren Aufgaben stetig wuchsen. Bei seiner Verabschiedung betonte der damalige Ministerpräsident Johannes Rau, Dr. Bischoff habe die Auslegung der Landesverfassung maßgeblich beeinflusst. In seine Amtszeit fielen unter anderem die Urteile des Verfassungsgerichtshofs zur kommunalen Gebietsreform, zur Ersatzschulfinanzierung und – im Zusammenhang mit der Einführung der Gesamtschule – zur institutionellen Garantie der Hauptschule.

Dr. Bischoff war viele Jahre Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland und Vorsitzender des nordrhein-westfälischen Landesbehindertenrates. Ab 1990 half er beim Aufbau der Justiz in Brandenburg. Dort beriet er nicht nur das Justizministerium, sondern war auch Vorsitzender verschiedener Richterwahlausschüsse, die über die Übernahme ehemaliger DDR-Richter zu entscheiden hatten.