Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat heute mit soeben verkündetem Urteil die Klage eines Nebenerwerbslandwirts gegen den Planfeststellungsbeschluss des Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen aus Januar 2010 abgewiesen.

Der Kläger hatte zahlreiche Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben. Mit einem Teil dieser Einwendungen konnte er schon deshalb nicht gehört werden, weil er sie im Verwaltungsverfahren nicht ausreichend präzisiert hatte und damit im Klageverfahren ausgeschlossen war. Mit den übrigen Rügen konnte er in der Sache nicht durchdringen. Insbesondere hatte der Senat keine Zweifel an der Planrechtfertigung, auch einen durchgreifender Fehler bei der Abwägung aller für und gegen das Vorhaben sprechenden Belange konnte der Senat nicht feststellen.

Der Senat hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen; dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde möglich über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Az.: 11 D 37/10.AK