Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat seinen bis heute geltenden vorläufigen Baustopp für das neue Eon-Kraftwerk in Datteln nicht verlängert. Damit können die Bauarbeiten für das Kraftwerk jedenfalls bis zur Entscheidung über das vom BUND betriebene Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes weitergehen.

Die Bezirksregierung Münster hat dem Kraftwerkbetreiber Eon eine erste Teilgenehmigung zur Errichtung eines neuen Steinkohlekraftwerks in Datteln erteilt und diese Teilgenehmigung für sofort vollziehbar erklärt. Gegen die Teilgenehmigung hat der BUND Widerspruch eingelegt und am 14.02.2007 beim Oberverwaltungsgericht beantragt, die aufschiebende Wirkung dieses Widerspruchs wiederherzustellen (Aussetzungsverfahren). Außerdem hatte der BUND beantragt, die bereits begonnenen Bauarbeiten bis zur Entscheidung des Aussetzungsverfahrens vorläufig zu stoppen. Diesem letztgenannten Antrag hatte das Oberverwaltungsgericht am 16.02.2007 entsprochen, indem es einen bis zum 21.02.2007 befristeten vorläufigen Baustopp verhängte. Am 21.02.2007 fand im Oberverwaltungsgericht ein (nichtöffentlicher) Erörterungstermin statt, in dem geklärt werden sollte, ob dieser vorläufige Baustopp verlängert werden müsse oder nicht.

Das Oberverwaltungsgericht hat auf Grund einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung und einer umfassenden Interessenabwägung von einer Verlängerung des vorläufigen Baustopps abgesehen. Nach ausführlicher Anhörung der Beteiligten sah das Oberverwaltungsgericht - auf Grund einer überschlägigen Prüfung - derzeit keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für ein endgültiges Genehmigungshindernis. Im Rahmen der Interessenabwägung spreche zwar für einen Baustopp, dass die vorbereitenden Bauarbeiten zum endgültigen Verlust insbesondere eines Waldstücks, einer Feuchtfläche und einer sog. degenerierten Wallhecke führten. Diesen Interessen stünden aber überwiegende Interessen des Kraftwerkbetreibers und der Allgemeinheit gegenüber. So sei das geplante Kraftwerk nur ein Ersatzbau, der zwar größer sei, aber ein altes, weniger effizientes Kraftwerk ersetzen solle. Außerdem entstünden dem Kraftwerkbetreiber bei einer Fortdauer des Baustopps erhebliche Kosten. Letztlich entscheidend sei, dass die Firma Eon in dem Erörterungstermin die Verpflichtung übernommen habe, für den Fall, dass die Genehmigung für das neue Kraftwerk endgültig nicht erteilt oder aufgehoben werde, das bis dahin in Anspruch genommene Gelände wieder herzustellen und dabei den früheren, gerodeten Baumbestand zu verdoppeln.

Das Aussetzungsverfahren über den Antrag des BUND, die aufschiebende Wirkung seines gegen die Teilgenehmigung gerichteten Widerspruchs wiederherzustellen, läuft weiter. Wann eine abschließende Entscheidung dieses Verfahrens ergehen wird, ist noch nicht abzusehen.

Az.: 8 B 265/07.AK