Die Landesregierung hat Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Dieter Kallerhoff zum Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen ernannt. Dr. Kallerhoff tritt damit die Nachfolge des bisherigen Vizepräsidenten Dr. Hans-Georg Franzke an, der nach Vollendung seines 65. Lebensjahres am 1. März 2001 in den Ruhestand getreten ist.

Dr. Dieter Kallerhoff, 1950 in Werl geboren, bestand dort 1969 das Abitur und studierte nach Ableistung des Wehrdienstes an der Universität Münster Rechtswissenschaft. 1975 legte er vor dem Justizprüfungsamt in Hamm die erste und 1977 vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf die zweite juristische Staatsprüfung ab. Von Januar 1978 bis April 1979 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Oberverwaltungsgericht tätig. Seine richterliche Laufbahn begann er im April 1979 beim Verwaltungsgericht Münster. 1987 wurde er zum Richter am Oberverwaltungsgericht und 1995 zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Er leitete den im Wesentlichen mit dem Beamtenrecht befassten 12. Senat sowie einen Senat des Landesberufsgerichts für Heilberufe und einen Disziplinarsenat.

Mit der Berufung in das Amt des Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichts wird Dr. Kallerhoff zugleich - als richterlicher Vertreter des Präsidenten - stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen.