Der bisherige Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Dr. Hans-Georg Franzke ist nach Vollendung seines 65. Lebensjahres am 1. März 2001 in den Ruhestand getreten.

Hans-Georg Franzke, 1936 in Gumbinnen geboren, bestand 1956 in Frankfurt am Main das Abitur und studierte anschließend an den Universitäten Frankfurt, Köln und Bonn Rechts- und Staatswissenschaften. 1960 legte er vor dem Justizprüfungsamt in Köln die erste und 1965 - nach zweijähriger Tätigkeit als Universitätsassistent und der Promotion - vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf die zweite juristische Staatsprüfung ab. Anschließend begann er seine richterliche Laufbahn beim Verwaltungsgericht Köln. 1972 wurde er an das Oberverwaltungsgericht berufen. Seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht im Oktober 1979 leitete er den 11., den 17., den 18. und schließlich den im Wesentlichen mit Verfahren aus dem Kommunal- und Kommunalwahlrecht befassten 15. Senat.

Dr. Franzke ist durch zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen und Vorträge zu Fragen des Staats- und Verwaltungsrechts sowie zur Rechtspolitik hervorgetreten. Seit 1968 wirkte er als Prüfer im Rahmen der ersten juristischen Staatsprüfung und war seit 1983 stellvertretender Vorsitzender des Justizprüfungsamts beim Oberlandesgericht Hamm. Der Ruhr-Universität Bochum war er seit 1977 durch einen Lehrauftrag für öffentliches Recht verbunden. Daneben war er über mehrere Jahre stellvertretender Vorsitzender der Landesvereinigung der Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen und von 1987 bis 1993 Vorsitzender des Hauptrichterrats der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit: Ein Ausdruck des besonderen Vertrauens und der Wertschätzung, die Herrn Dr. Franzke im Kollegenkreis entgegengebracht wurden