Die Landesregierung hat Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Arnd Fischer mit Wirkung vom 1. Februar 1997 zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Er übernimmt die Leitung des 4. Senats, in dessen Zuständigkeit im wesentlichen das Gewerbe- und sonstige Wirtschaftsverwaltungsrecht, ein Teil des Abgabenrechts und das Justizverwaltungsrecht fallen.

Dr. Fischer, 1944 in Essen geboren, bestand dort 1963 das Abitur und studierte anschließend in Münster und Berlin Rechtswissenschaft. 1967 legte er in Hamm die erste und 1972 - nach der Promotion zum Dr. jur. - vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf die zweite juristische Staatsprüfung ab. Anschließend begann er beim Verwaltungsgericht Düsseldorf seine richterliche Laufbahn.

Im April 1980 wurde Dr. Fischer zum Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt. Hier befaßte er sich vor seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter in verschiedenen Senaten vor allem mit dem Abgabenrecht, dem Prüfungsrecht, dem Vertriebenenrecht, dem Kinder- und Jugendhilferecht, dem Ausbildungsförderungsrecht sowie mit dem Asylrecht.