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Gemäß § 57 Abs. 2 des Baukammerngesetzes NRW ist am 17. Dezember 2020 folgender Beschluss gefasst worden:
I.
Bei dem Landesberufsgericht für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen sowie Ingenieure und Ingenieurinnen im Bauwesen wird ein Senat gebildet.
II.
Dem Senat gehören folgende Berufsrichter an:
- Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Schulte–Trux als Vorsitzende,
- Richterin am Oberverwaltungsgericht Rasche-Sutmeier und
Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme
als beisitzende Richter.
III.
Die Vertretung wird wahrgenommen durch:
- Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Klein–Altstedde,
- Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Weber und
Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Przygode.